Abbruchprämie
Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) sieht eine Abbruchprämie vor. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Gebäude ausserhalb der Bauzone abzureissen. Ab dem 1. Juli 2026 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen vor Abbruch ein entsprechendes Gesuch einreichen, wobei die Kosten des Abbruchs pauschal entschädigt werden können.
Denken Sie also vor Abbruch von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone unbedingt daran, ein Gesuch für den Erhalt der Abbruchprämie einzureichen.


