Wie lhnen bekannt ist, übernimmt der Kanton Zug in den Jahren 2025 und 2027 bei stationären Behandlungen in der Schweiz fast die gesamten Spitalkosten für seine Einwohnerinnen und Einwohner. Konkret trägt der Kanton in diesem Zeitraum 99 % der Kosten, während die obligatorische Krankenversicherung die restlichen 1% übernimmt. Üblicherweise liegt die Kostenverteilung bei 55 % (Kanton) und 45 % (Krankenversicherung).
Diese vorübergehende Regelung kann jedoch bei stationären Spitalaufenthalten im Ausland zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der Kanton beteiligt sich grundsätzllch nicht an den Kosten für stationäre Behandlungen im Ausland.

