Vogelgrippe
Aufgrund weiterer Fälle von Vogelgrippe hat das BLV (Link Medienmitteilung) das bestehende Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Wir bitten Sie dem Aufruf des BLV zu folgen und die vorgegebenen Präventionsmassnahmen konsequent umzusetzen. Diese haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Die angepasste Verordnung tritt am Dienstag 25. November 12 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
Die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen gelten für Tierhaltende mit 50 oder mehr Vögeln. Für jene mit weniger als 50 empfiehlt das BLV, diese jedoch ebenfalls einzuhalten:
- Verhindern Sie den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel.
- Beschränken Sie den Auslauf von Hausgeflügel auf einen vom Aussenklima abgeschlossenen Bereich (z.B. Wintergarten), oder
- Beschränken Sie den Auslauf von Hausgeflügel auf eine netzgeschützte Wiese.
- Hühner, Enten, Gänse und Strausse müssen getrennt gehalten werden.
- Beschränken Sie den Zutritt von Personen zur Geflügelhaltung auf das Notwendige.
- Richten Sie eine Hygieneschleuse ein und sorgen Sie dafür, dass alle Personen sich an die Hygienemassnahmen halten (saubere Kleidung und Schuhe, Händewaschen usw.).
- Kontaktieren Sie Ihren Tierarzt bei Seuchenverdacht.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV:
Die Beiträge für die Programme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin gewährt, sofern alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die Kennzeichnung «Freilandhaltung» darf weiterhin verwendet werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie den Veterinärdienst gerne kontaktieren.


