
Versicherungsschutz ab 2027 Voraussetzung für Direktzahlungen
Ab 2027 ist der Versicherungsschutz für mitarbeitende, verheiratete, sowie eingetragene Partnerinnen und Partner Voraussetzung für Direktzahlungen. Das Parlament hat verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen. Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende (Ehe-)Partnerinnen und Partner ab 2027 Voraussetzung ist, um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten.

