Information Drohnenflugverbot
Am 15. und 16. Juni findet auf dem Bürgenstock eine internationale Friedenskonferenz statt. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat enorme Einschränkungen für den zivilen Luftverkehr angeordnet. Im Zeitraum zwischen dem 13. Juni 2024 08:00 Uhr und 17. Juni 2024 20:00 wird ein Restriktionsgebiet für den gesamten zivilen Luftverkehr gelten.
Das gilt auch für Drohnenflüge zur Rehkitzrettung. In diesem Zeitraum darf nicht geflogen werden. Die Flugverbotszone erstreckt sich über knapp 28 km rund um den Bürgenstock.
Der Kanton Zug ist fast gänzlich in diesem Radius, was die Rehkitzrettung mit der Drohne praktisch unmöglich macht. Den Kartenausschnitt finden Sie HIER
Wir empfehlen, anstelle der Drohnen die alternativen Methoden (Anmähen, Verblendung am Vortag) anzuwenden.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung.